Gesetzlich Versicherte
Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse das medizinisch Notwendige, dazu hat die Krankenkasse den Leitungskatalog „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“ festgelegt um eine Einstufung des Behandlungsbedarfs vorzunehmen. Ab einer bestimmten Einstufung übernimmt die Krankenkasse die Behandlung, der Patienten sollte zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Falls eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt, muss der Versicherte zunächst einen Eigenanteil von 20% (jedes weitere Geschwisterkind 10%) selber tragen.
Dazu erhalten Sie am Ende jedes Quartals eine Rechnung, auf der Ihr Versichertenanteil (20 oder 10%) ausgewiesen ist. Diesen Betrag überweisen Sie dann bitte und heben die Rechnung gut auf. Die Höhe des Eigenanteils variiert und ist abhängig von den erbrachten Leistungen.
Nach der Retentionsphase erhalten Sie eine Abschlussbescheinigung, bei Vorlage dieser und der Rechnungen bei der Krankenkasse wird der Eigenanteil zurückerstattet.
Darüber hinaus können privatzahnärztliche Zusatzleistungen vereinbart werden, die über das vertragszahnärztliche Maß hinausgehen und nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Diese können die kieferorthopädische Behandlung komfortabler, unsichtbarer, schmerzfreier und schneller machen.
Hierfür bieten wir Ihnen eine ausführliche Beratung und verschiedene, zinsfreie Ratenzahlungsmöglichkeiten an.
Bei Volljährigen übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten nur bei ausgeprägten Fehlstellungen, wenn eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie notwendig ist.
Private KrankenZusatzversicherung
Bei privater Krankenzusatzversicherung sollte geklärt werden, in welchem Umfang die kieferorthopädische Behandlung mitversichert ist. Die Höhe der Kostenerstattung hängt vom gewählten Tarif, vom Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses, vom Alter des Versicherten und von eventuell vereinbarten Zusatzleistungen ab. Daher empfiehlt es sich, vor Vertragsabschluss Versicherungen zu vergleichen und die Richtlinien genau durchzulesen.
Privat Versicherte
Nach einer eingehenden diagnostischen Untersuchung und einem ausführlichen Beratungstermin erhalten Sie einen detaillierten Heil- und Kostenplan. Diesen können Sie vor Behandlungsbeginn bei der Krankenversicherung einreichen. Der Erstattungsumfang hängt stark von der Art und Umfang Ihrer Versicherung ab. Die Höhe der Kostenerstattung hängt vom gewählten Versicherungstarif und von eventuell vereinbarten Zusatzleistungen ab.
Das Erstattungsverhalten von privaten Versicherungen weist große Unterschiede auf, daher ist es sinnvoll die Kostenerstattung vor Behandlungsbeginn zu klären.